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Neue Prüfungsregularien

Es wird nur noch einen Sportbootführerschein SBF geben, allerdings mit der Berechtigung für die Binnenschifffahrtsstraßen – sowie die Berechtigung für Seeschifffahrtsstraßen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat kleinere Änderungen hinsichtlich des bisherigen Inhalts und der Gestaltung der Fragen- und Antwortenkataloge vorgenommen. Eine Regelung zur Fahrerlaubnispflicht für Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer Dauerleistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS).
Seit dem 1. Januar 2023 wird nicht nur für das Führen eines Fahrzeugs mit einem Verbrennermotor von mehr als 15 PS (11,03 kW) ein Sportbootführerschein benötigt, sondern auch für Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS).

Die Führerscheinfreiheit und Längenbegrenzung auf dem Rhein wird der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung angepasst.
Bisher galt auf dem Rhein eine Führerscheinpflicht ab 5 PS (3,68 kW) und eine Begrenzung der Länge von Fahrzeugen bis 15 m, für Inhaber:innen eines Sportbootführerscheins, Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraße (IWM). Seit dem 1. April 2023 sind diese Werte sowohl nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung als auch nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung identisch: Führerschein ab 15 PS (11,03 kW) und 10,2 PS (7,5 kW) bei Elektroantrieb für Fahrzeuge bis 20 Meter.Die Veröffentlichung der Nordsee-Befahrensverordnung vom 25. April 2023 definiert einige Begriffe neu.Geschwindigkeitsbegrenzungen durchs Wasser gelten jetzt über Grund. Der Begriff „Zone I“ wird durch und neue Begrifflichkeiten wie „Allgemeinen Schutzgebiet“ und „Besonderen Schutzgebiet“ abgelöst.Es wurden mehrere Begriffe umbenannt.
Aus dem „BMVI“ wird das „BMDV“ (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Die „WSD Nordwest“ gibt es nur noch als „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)“. Der „Jachtfunkdienst“ des BSH ist seit Jahren der „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“.Es wurden Fragen über Revierkenntnisse (Wind gegen Strom) und Umweltthemen aufgenommen.

Der Regelunterricht findet Montags ab 17.45 Uhr statt.Kursdauer 7 Abende a. drei Stunden. Individuelle Zeiten nach Absprache möglich.
Die Praxis umfasst drei Motorbootstunden a 45 Min., alternativ oder zusätzlich Segelstunden bis zur Prüfungsreife.  Alle Kurse könnten an zwei Wochenenden in einem Intensivkurs, in einer Urlaubswoche oder nach Ihren Wünschen (für Gruppen ab sieben Personen) abgehalten werden. 

Der Ausbildungstörn zum SKS - Sportküstenschifferschein findet im Frühjahr und imSommer mit anschliessender Prüfung statt. Theorie im Winterhalbjahr.
Ab Oktober 2007 muß der Skipper im Besitz eines gültigen Funkbetriebszeugnisses sein.Für den Sportboot See reicht das SRC (eingeschränktes Funkbetriebszeugnis).
Für den Sportboot Binnen muß das UBI Sprechfunkzeugnis nachgewiesen werden.

Bitte für alle Kurse schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular gibt es bbr.