Es wird nur noch einen Sportbootführerschein geben,
allerdings mit einer Berechtigung für die Binnenschifffahrtsstraßen –
alter Binnenführerschein – und für die Seeschifffahrtsstraßen – alter
Seeführerschein. Dabei sind die Prüfungsanforderungen in Theorie und
Praxis unverändert. Man kann den
Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine für die
Seeschifffahrtsstraße (alt Sportbootführerschein See) und für Binnenschifffahrsstraßen unter Antriebsmaschine mit/ohne Segeln für die
Binnenschifffahrtsstraße ablegen.
Im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (Kleinfahrzeuge) wird die amtliche Fahrerlaubnis von bisher 15 auf 20 m erhöht. ( Auf dem Rhein 15m ).
Neu ist der Sportbootführerschein in
Scheckkartenformat.
Die Anmeldefrist beträgt eine Woche.
Die Prüfungsgebühren müssen spätestens eine Woche vor der Prüfung auf
dem Konto des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Die
theoretische und praktische Prüfungen für den Sportbootführerschein für
Seeschifffahrtsstraßen können jetzt an unterschiedlichen Tagen abgelegt
werden, müssen aber innerhalb von 12 Monaten bestanden sein, sonst
verfällt die bereits bestandene Teilprüfung.
Dieses Verfahren kennen wir bereits für den Sportbootführerschein / Binnenschifffahrtsstraßen.
Ist
eine Prüfung nicht bestanden, kann diese bereits am nächsten Tag
wiederholt werden. Eine Wiederholung am gleichen Tag ist nicht möglich.
Die 4 wöchige Sperrfrist entfällt.
Kombi-Prüfungen: Sportbootführerschein See- und Binnen am gleichen Tag: Hier gibt es eine Erleichterung.
Besteht
ein Bewerber die theoretische Prüfung für den
Sportbootführerschein-Seeschifffahrtsstraßen nicht, aber die praktische
Prüfung, (die er für See gefahren ist!) gleichzeitig wird die
theoretische Prüfung für den
Sportbootführerschein-Binnenschifffahrtsstraße bestanden, kann der
Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
unter Antriebsmaschine erteilt werden. Die
bestandene praktische "Seeprüfung" bleibt erhalten wenn er innerhalb von
12 Monaten die Theorie für den Sportbootführerschein See ablegt und
besteht.
Macht der Bewerber erst den Sportbootführerschein nach
der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, muss er wie bisher, neben der
theoretischen Prüfung für den SBF-See auch die Pflichtmanöver der
praktischen Prüfung fahren.
Prüfungen
nach der Seeschifffahrtsstraßenordung sind auch im Ausland möglich,
dies war bisher nur nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung möglich.
Alle Prüfungsausschüsse des DSV e.V. sind zur Abnahme der Prüfungen für die neuen Sportbootführerscheine ermächtigt. Die
neue Sportboot-Führerschein-Verordnung sieht für beide Scheine neue
Prüfungsgebühren vor, die auch die Reisekosten bundeseinheitlich
enthalten.
Prüfungen ab dem 01.05.2017 werden nach der neuen Gebührenverordnung abgerechnet.
Den Sportbootführerschein SEE und Binnen an einem Tag abgelegt, erspart Ihnen eine praktische Prüfung und ist somit die günstigste Variante in dem Besitz beider Führerscheine zu gelangen. Dies wäre der Kombiführerschein. Natürlich können beide Fühererscheine auch einzeln erworben werden. Die Kosten ergeben sich aus den Kurskosten für die Theorie, den Lehrmitteln, den Fahrstunden sowie den Prüfungskosten. Näheres siehe unter - Preise. (amtlich festgesetzte Preise).
Der Regelunterricht findet Montags ab 18.00 Uhr statt. Kursdauer 7 Abende a. drei Stunden. Individuelle Zeiten nach Absprache möglich. Die Praxis umfasst drei Motorbootstunden a 45 Min., alternativ oder zusätzlich Segelstunden bis zur Prüfungsreife. Der Kurs könnte an zwei Wochenenden in einem Intensivkurs, in einer Urlaubswoche oder nach Ihren Wünschen (für Gruppen ab fünf Personen) abgehalten werden.
Zur Motivation, als Geschenk, oder Dankeschön für Freunde oder Mitarbeiter, kann der Kurs auch in Ihren Räumen sattfinden.Für Gruppen, Verbände und Vereine gibt es Sonderkonditionen ab fünf Anmeldungen.
Der Ausbildungstörn zum SKS - Sportküstenschifferschein findet im Frühjahr und imSommer mit anschliessender Prüfung statt. Theorie im Winterhalbjahr.
Ab Oktober 2007 muß der Skipper im Besitz eines gültigen Funkbetriebszeugnisses sein.Für den Sportboot See reicht das SRC (eingeschränktes Funkbetriebszeugnis). Für den Sportboot Binnen muß das UBI Sprechfunkzeugnis nachgewiesen werden.
Bitte für alle Kurse schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular gibt es bbr.