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Bei der Berechtigung für Binnenschifffahrtstraßen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot oder ein Segelboot führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 20 Metern.                                       

Aber denken Sie daran, auch bis 15 PS ohne Führerschein und Kenntnisse, es kommen Ihnen die gleichen großen Schiffe entgegen. Sie kommen in die gleichen Vekehrssituationen mit Wellen, Wetter, Gegenverkehr, Gebote und Verbote, wie die, die dass gelernt haben. Das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

Seit dem 1. Mai 2012 entfällt der Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos. Der Erwerb ist nicht mehr vorgesehen. Auf den Binnenschifffahrtstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich. Die bisher in Berlin bestehende besondere Fahrerlaubnispflicht entfällt.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.

Voraussetzungen und Erwerb:Allgemein Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel)/mindestens 16 Jahre (Motor) Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und geistig geeignet) Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“ Lichtbild (38 x 45 mm) bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.


Seit 1. Mai 2012 gilt für den Theorieteil ein Fragenkatalog bestehend aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln. Von den insgesamt 300 Fragen umfassenden Katalog entsprechen die Basisfragen denen des Sportbootführerscheins See.

Aus dem Katalog sind 15 verschiedene Fragebögen à jeweils 30 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Motor, 15 weiter verschiedene Fragebögen à 25 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Segeln, sowie zusätzlich 15 verschiedene Fragebögen à 7 Fragen für die Ergänzungprüfung Segeln zum Sportbootführerschein Binnen unter Motor gebildet, von denen in der Prüfung entsprechend ein Satz zu bearbeiten ist. Es handelt sich um Multiple-Choice Antwortmöglichkeiten mit einer Auswahl von 4 Antworten, wovon jeweils nur eine richtig ist.

Die zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit beträgt 45 Minuten für die Prüfung nur unter Motor (maximal 6 Falschantworten), 60 Minuten für die Prüfung unter Motor und Segeln (maximal 8 Falschantworten), sowie 15 Minuten für die Zusatzprüfung unter Segeln alleine, wenn der Sportbootführerschein unter Motor schon vorhanden ist (max. 2 Falschantworten). Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen auf vorherigen Antrag möglich; eine mündliche Nachprüfung wie im unten stehend alten Prüfungsverfahren nicht möglich


Ausbildungsboot ist auch Prüfungsboot, je nach Ihrem Praxisstand bestimmen Sie die
Anzahl der erforderlichen Motorbootstunden zur Prüfungsreife.

In der Regel reichen drei bis fünf Fahrstunden aus.

Prüfungs-
boot 2007