Führerscheinfrei bis 15 PS Am 17.10.12 ist die angekündigte Sportbootführerscheinreform
in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer
Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings
darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.
1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es
eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin
Sportboote mit bis zu 5 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine
Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt
unberührt. 2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die
Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS. 3.) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Binnenschifffahrtsstraßen
motorisierte Boote überhaupt nicht fahren, weder unter Aufsicht noch alleine.
Grund ist § 1.09 der BinSchStrO. Danach muss der Rudergänger mindestens 16
Jahre alt sein. 4.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr
benötigt.
Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller
Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.
Für Kanuten, Angler, Kleinstboot Fahrer (Schlauchboot) bietet die VHS ein
prüfungsfreies Zertifikat für Boote bis 15 PS an. Das Zertifikat beinhaltet
zwei Abende Theorie sowie ein Stunde Seemannschaft und die Knotenlehre. Das Zertifikat dient als Nachweis von Grundkenntnisse der Seemannschaft
gegenüber Verleihern von Booten, sowie den Versicherungen und der rechtlichen
Absicherung.
Anfragen zum Zertifikat oder den laufenden Kursen zum Sportbootführerschein
See/Binnen, können sie unter: E mail- techass@web.de an den Kursleiter stellen, oder unter: www.sailaway-info.de - nachlesen.