Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer
Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings
darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.
1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es
eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin
Sportboote mit bis zu 5 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine
Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt
unberührt. 2.) Die Führerscheinpflichtgrenze muß für die
Landesgewässer und den Bodensee erfragt werden. 3.) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Binnenschifffahrtsstraßen
motorisierte Boote überhaupt nicht fahren, weder unter Aufsicht noch alleine.
Grund ist § 1.09 der BinSchStrO. Danach muss der Rudergänger mindestens 16
Jahre alt sein. 4.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr
benötigt.
Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller
Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.
Unter ELWIS.de können die Verordnungen und Gesetze nachgelesen werden.Weitere Informationen finden Sie unter: Sailaway-info.de