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Führerscheinfrei bis 15 PS

Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin Sportboote mit bis zu 5 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.
2.) Die Führerscheinpflichtgrenze muß für die Landesgewässer und den Bodensee erfragt werden.
3.) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Binnenschifffahrtsstraßen motorisierte Boote überhaupt nicht fahren, weder unter Aufsicht noch alleine. Grund ist § 1.09 der BinSchStrO. Danach muss der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt sein.
4.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt. Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.

Unter ELWIS.de können die Verordnungen und Gesetze nachgelesen werden.Weitere Informationen finden Sie unter: Sailaway-info.de